Kaufmann/-frau im Einzelhandel ist ein anerkannter
Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG).
Kaufleute im Einzelhandel informieren und beraten Kunden und verkaufen Waren aller Art.
Außerdem arbeiten sie im Einkaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und wirken bei der
Sortimentsgestaltung und bei Marketingaktionen mit.
Das Einsatzspektrum für Einzelhandelskaufleute ist breit gefächert: vom Modehaus über den Baumarkt bis zum Versandhandel, Supermärkte und Kaufhäuser, Gemüseläden, Fleischereien, Fischgeschäfte, Bäckereien oder Tabakläden und andere Facheinzelhan-delsgeschäfte oder große Tankstellen mit gemischtem Warenangebot sind nur einige Beispiele für mögliche Arbeitsgebiete.
Einzelhandelskaufleute halten sich dabei überwiegend in Verkaufsräumen auf, haben aber auch in Lager- und Kühlräumen oder im Freilandbereich z.B. von Gartencentern zu tun (manch- mal arbeiten sie auch an Verkaufsständen im Freien).
Im Büro kümmern sie sich beispielsweise um die telefonische Warenbestellung. |